KaJo Pflegeteam
© Johanna Cania & Kathrin Meinzer info@kajo-pflegeteam.de 02372 - 6270030 IMPRESSUM

Pflegenachweis

nach §37.3

Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben

Damit die Qualität der häuslichen Pflege bei Bezug von Pflegegeld gesichert bleibt, Defizite frühzeitig erkannt und Ihnen entgegengewirkt werden kann, werden Pflegebedürftige, die ausschließlich die Geldleistungen beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Die Pflegefachkraft, die beispielsweise frühzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann durch Beratung und Hilfestellung, durch Hinweise auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der Pflegeperson hinwirken und damit im Einzellfall weiterhin häusliche Pflege ermöglichen. Die Einsätze dienen damit auch dem Schutz der Pflegeperson. Bei Pflegegrad 1 ist dieser Pflegeeinsatz optimal, ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben. Die Beratungsbesuche sind halbjährlich P F L E G E G R A D 1 bis 3, und vierteljährlich bei P F L E G E G R A D 4 und 5 abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Kommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt. Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an uns. KaJo Pflegeteam GmbH Johanna Cania & Kathrin Meinzer Märkische Str. 2 58675 Hemer
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Damit die Qualität der häuslichen Pflege bei Bezug von Pflegegeld gesichert bleibt, Defizite frühzeitig erkannt und Ihnen entgegengewirkt werden kann, werden Pflegebedürftige, die ausschließlich die Geldleistungen beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Die Pflegefachkraft, die beispielsweise frühzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann durch Beratung und Hilfestellung, durch Hinweise auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der Pflegeperson hinwirken und damit im Einzellfall weiterhin häusliche Pflege ermöglichen. Die Einsätze dienen damit auch dem Schutz der Pflegeperson. Bei Pflegegrad 1 ist dieser Pflegeeinsatz optimal, ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben. Die Beratungsbesuche sind halbjährlich P F L E G E G R A D 1 bis 3, und vierteljährlich bei P F L E G E G R A D 4 und 5 abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Kommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt. Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an uns. KaJo Pflegeteam GmbH Johanna Cania & Kathrin Meinzer Märkische Str. 2 58675 Hemer