Pflegenachweis
nach §37.3
Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben
Damit die Qualität der häuslichen Pflege bei Bezug von Pflegegeld gesichert bleibt, Defizite frühzeitig erkannt und Ihnen entgegengewirkt
werden kann, werden Pflegebedürftige, die ausschließlich die Geldleistungen beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen
Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat.
Die Pflegefachkraft, die beispielsweise frühzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann durch Beratung und
Hilfestellung, durch Hinweise auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der Pflegeperson hinwirken und damit im Einzellfall
weiterhin häusliche Pflege ermöglichen. Die Einsätze dienen damit auch dem Schutz der Pflegeperson.
Bei Pflegegrad 1 ist dieser Pflegeeinsatz optimal, ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben. Die Beratungsbesuche sind halbjährlich
P F L E G E G R A D 1 bis 3, und vierteljährlich
bei P F L E G E G R A D 4 und 5 abzurufen.
Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Kommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt.
Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an uns.
KaJo Pflegeteam GmbH
Johanna Cania & Kathrin Meinzer
Märkische Str. 2
58675 Hemer