KaJo Pflegeteam
© Johanna Cania & Kathrin Meinzer info@kajo-pflegeteam.de 02372 - 6270030 IMPRESSUM

Leistungsarten

Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben

Pflegegeld ( Geldleistungen ) Anstelle der Sachleistungen ( Kombinationsleistungen ) kann ein Pflegegeld, das in Höhe nach dem Schwergrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist, beansprucht werden. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Kombinationsleistungen Wird die Sachleistung, nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechendes gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Wahlrecht zwischen Sach- und Geldleistungen sowie die mögliche Kombination von Sach- und Geldleistungen ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfen. Verhinderungspflege Pflegeversicherte der Pflegegrade 2 bis 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 6 Wochen Verhinderungspflege bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612€. Die Leistungen sollen pflegenden Angehörigen bei Verhinderung wie z.B. Urlaub oder Krankheit entlasten, d.h. hier können Sie sich Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst holen. Für die Verhinderungspflege kann im Bedarfsfall 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden. Der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege kann sich somit auf 2.418 € erhöhen. Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens 6 Monate durch eine Pflegeperson versorgt worden sein um die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragen zu können.
© Johanna Cania & Kathrin Meinzer info@kajo-pflegeteam.de 02372 6270030

Leistungsarten

Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben

Pflegegeld ( Geldleistungen ) Anstelle der Sachleistungen ( Kombinationsleistungen ) kann ein Pflegegeld, das in Höhe nach dem Schwergrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist, beansprucht werden. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Kombinationsleistungen Wird die Sachleistung, nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechendes gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Wahlrecht zwischen Sach- und Geldleistungen sowie die mögliche Kombination von Sach- und Geldleistungen ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfen. Verhinderungspflege Pflegeversicherte der Pflegegrade 2 bis 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 6 Wochen Verhinderungspflege bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612€. Die Leistungen sollen pflegenden Angehörigen bei Verhinderung wie z.B. Urlaub oder Krankheit entlasten, d.h. hier können Sie sich Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst holen. Für die Verhinderungspflege kann im Bedarfsfall 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden. Der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege kann sich somit auf 2.418 € erhöhen. Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens 6 Monate durch eine Pflegeperson versorgt worden sein um die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragen zu können.