Leistungsarten
Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben
Pflegegeld ( Geldleistungen )
Anstelle der Sachleistungen
( Kombinationsleistungen ) kann ein Pflegegeld, das in Höhe nach dem Schwergrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist, beansprucht werden.
Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Kombinationsleistungen
Wird die Sachleistung, nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechendes gemindertes Pflegegeld beansprucht
werden. Das Wahlrecht zwischen Sach- und Geldleistungen sowie die mögliche Kombination von Sach- und Geldleistungen ermöglichen dem
Pflegebedürftigen eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfen.
Verhinderungspflege
Pflegeversicherte der Pflegegrade 2 bis 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 6 Wochen Verhinderungspflege bis zu einem Betrag in Höhe
von 1.612€.
Die Leistungen sollen pflegenden Angehörigen bei Verhinderung wie z.B. Urlaub oder Krankheit entlasten, d.h. hier können Sie sich
Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst holen.
Für die Verhinderungspflege kann im Bedarfsfall 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege werden, sofern für diesen Betrag im laufenden
Kalenderjahr noch keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden. Der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege
kann sich somit auf 2.418 € erhöhen.
Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens 6 Monate durch eine Pflegeperson versorgt worden sein um die Verhinderungspflege bei
der Pflegeversicherung beantragen zu können.